Bergschäden.
Alles wichtige zu Bergschaden, Bergbau und Regulierung von Schäden
Sogenannte Bergschäden wurden durch den Bergbau verursacht und weisen meist immer die gleichen Merkmale auf: Funktionen in Ihrer Immobilie sind gestört (Türen fallen zu), die Fassade ist durch Risse in Mitleidenschaft gezogen worden, oder Ihr Grundstück senkt sich - vielfach nur um wenige Millimeter - ab. Dem Laien bleiben diese Schäden, wenn Sie in kleinen Dimensionen zu verzeichnen sind, vielfach verborgen und vom Hausbesitzer anfangs unbemerkt.
Absenkungen / Hebungen / Verschiebungen auf Ihrem Grundstück
Schieflage im Haus, Nebengebäuden, Ländereien, etc.
Schieflagenbedingte Kontragefälle z.B. in der Badewanne, Regenrinne, Grundleitung, etc.
Schieflagenbedingte Funktionsstörungen z.B. wenn Türen und Fenster klemmen
Wirtschaftlicher Ausfall im Bereich von Produktionsanlagen und landwirtschaftlichen Betrieb
Beauftragung: Mit einer Bevollmächtigung beauftragen Sie uns, eine Regulierung an Ihrer Besitzung durchzuführen.
Prüfung der Altunterlagen: Zunächst fragen wir beim Schadensverursacher (Bergbaugesellschaft u.a.) an, ob in der Vergangenheit (z.B. durch den Voreigentümer) bereits Regulierungen stattgefunden haben. Bei einer Eigentumsübertragung kann es sein, dass wir dem Schadensverursacher als Eigentumsnachweis ein Grundbuchauszug und gegebenfalls eine Kopie des Kaufvertrages vorlegen müssen.
Bergschadensbegutachtung: Bei einem vor Ort Termin führen wir durch einen kompetenten Sachverständigen (Markscheider) eine präzise und fachliche Aufnahme sämtlicher Bergschäden auf Ihrem Haus und Grund durch.
Schieflagenmessung: Weiterhin bei Ihnen vor Ort wird eine millimetergenaue Schieflagenmessung durchgeführt.
Verhandlung mit dem Schadensverursacher: Nach Vorlage der Bergschadenssituation und des Messprotokolls, kann nun die rechtliche Verhandlung mit dem Schadensverursacher beginnen. Dies führt eine unserer Partnerkanzleien auf einer fundierten rechtlichen Ebene. Zu 90% geschieht die Verhandlung außergerichtlich. Sie können sich darauf verlassen, dass wir für Sie die höchstmögliche Entschädigungssumme verhandeln.
Angebot seitens des Schadensverursachers: Auf Grundlage der Verhandlung wird Ihnen i.d.R. ein Angebot in Form eines finanziellen Ausgleichs (80%) oder der Reparatur des Schadens (20%) unterbreitet.
Was sind Anzeichen für Bergschäden?
Risse in der Wand / im Boden / in der Fassade / auf Nebengebäuden (z.B. Garage, Anbauten)Absenkungen / Hebungen / Verschiebungen auf Ihrem Grundstück
Schieflage im Haus, Nebengebäuden, Ländereien, etc.
Schieflagenbedingte Kontragefälle z.B. in der Badewanne, Regenrinne, Grundleitung, etc.
Schieflagenbedingte Funktionsstörungen z.B. wenn Türen und Fenster klemmen
Wirtschaftlicher Ausfall im Bereich von Produktionsanlagen und landwirtschaftlichen Betrieb
Wie werden Bergschäden reguliert?
Gern führen wir auch bei Ihnen eine kostenfreie und professionelle Prüfung Ihrer Bergschadensersatzansprüche durch. Unser Herz schlägt für den Eigentümer! Wir vertreten die Interessen des Eigentümers auf Kosten des Schadenverursachers. Folgende Schritte begleiten wir dabei auf dem Weg zur Schadensregulierung:Beauftragung: Mit einer Bevollmächtigung beauftragen Sie uns, eine Regulierung an Ihrer Besitzung durchzuführen.
Prüfung der Altunterlagen: Zunächst fragen wir beim Schadensverursacher (Bergbaugesellschaft u.a.) an, ob in der Vergangenheit (z.B. durch den Voreigentümer) bereits Regulierungen stattgefunden haben. Bei einer Eigentumsübertragung kann es sein, dass wir dem Schadensverursacher als Eigentumsnachweis ein Grundbuchauszug und gegebenfalls eine Kopie des Kaufvertrages vorlegen müssen.
Bergschadensbegutachtung: Bei einem vor Ort Termin führen wir durch einen kompetenten Sachverständigen (Markscheider) eine präzise und fachliche Aufnahme sämtlicher Bergschäden auf Ihrem Haus und Grund durch.
Schieflagenmessung: Weiterhin bei Ihnen vor Ort wird eine millimetergenaue Schieflagenmessung durchgeführt.
Verhandlung mit dem Schadensverursacher: Nach Vorlage der Bergschadenssituation und des Messprotokolls, kann nun die rechtliche Verhandlung mit dem Schadensverursacher beginnen. Dies führt eine unserer Partnerkanzleien auf einer fundierten rechtlichen Ebene. Zu 90% geschieht die Verhandlung außergerichtlich. Sie können sich darauf verlassen, dass wir für Sie die höchstmögliche Entschädigungssumme verhandeln.
Angebot seitens des Schadensverursachers: Auf Grundlage der Verhandlung wird Ihnen i.d.R. ein Angebot in Form eines finanziellen Ausgleichs (80%) oder der Reparatur des Schadens (20%) unterbreitet.