Grubenwasserhaltung.

Pumpenabstellung und die Folgen

Um Rohstoffe fördern zu können, ist das Abpumpen des Grund/Grubenwassers die wichtigste Voraussetzung für den Bergmann. In allen Bergwerksregionen wird nach Abbauende die Wasserhaltung zur wichtigsten Aufgabe der Bergwerksgesellschaften. Allein im Ruhrgebiet beläuft sich die Zahl der ehemaligen Zechen auf mehrere Tausend. Nach Einstellung des Bergbaus werden die Pumpen runtergefahren und größtenteils sogar abgestellt, wenn keine Verseuchung des Grundwassers droht. Dies führt logischerweise wieder zu neuen Bodenbewegungen (Hebungen / Senkungen / Verschiebungen) und folglich auch zu neuen Schäden.

Das spiegelt sich in allen Bergbauregionen wieder.

Im ehemaligen Bereich des EBV (Eschweiler Bergwerksverein) haben wir Hebungen von mehr als 20 cm. So auch im Bereich der ehemaligen Schachtanlage Königsborn (RAG) liegen auch Hebungen von mehr als 20 cm vor und im Bereich des ehemaligen französischen Abbaus im Saarland sicd schon mehr als 30 cm Hebungen bekannt. In den ehemaligen Braunkohlegebieten tauchen Schäden in Bereichen von Torflinsen auf, die beim Hinzuführen von Wasser aufquellen. So gibt es fast keine Region, die sich nicht mit Folgeschäden durch den Bergbau beschädtigen muss ...

Achtung! Wussten Sie schon? Die Pumpenabstellung ist ein neuer Tatbestand und löst neue Bergschadensersatzansprüche aus, auch wenn der Bergbau schon über Jahrezehnte her ist!

Renaturierung und Präventionen

Die Bergwerksgesellschaften tun ihr Bestes in der Renaturierung und Prävention in den Abbauregionen. So werden in ehemaligen Braunkohleabbauregionen künstliche Seen erschlossen und grün renaturiert. In Steinkohlebergwerksregionen ist die allerdings nicht so einfach. Hier wäre sicherlich das ein oder andere Haus unter Wasser.

Welche Ansprüche haben die geschädigten Eigentümer?

Bei neuen Schäden, wiederaufgehenden Rissen oder Feuchtigkeit im Keller haben die Eigentümer das Recht, beim jeweiligen Schadenverursacher einen sog. Bergschadensersatzanspruch bzw. einen Minderwert am Objekt zu fordern! Meistens wissen die Geschädigten gar nicht, was Ihnen zusteht und suchen daher rechtlichen Rat auf dem Gebiet oder einen Sachverständigen, wie unser Unternehmen.

Bei unserer Beauftragung stellen wir durch eine Begutachtung und Schieflagenmessung fest, welche Ansprüche Ihnen zustehen und setzten sie bei dem jew. Schadenverursacher durch. Auch hier werden unsere Kosten vom Schadenverarsacher übernommen.


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